Finanzen & Vertragsbedingungen Melverode
Entgelte
Für den Besuch der Schulkindbetreuung werden Entgelte nach der Kindertagesstätten-Entgeltstaffel der Stadt Braunschweig erhoben, die vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig ermittelt und festgelegt werden (bitte Dauerauftrag einrichten).
Zahlungen
Das für den Besuch der Betreuung zu zahlende Entgelt ist für den Aufnahmemonat mit Vertragsabschluss fällig.
Des Weiteren sind Entgelte jeweils monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats auf das Konto vom Jugendzentrum Stöckheim e.V. per Dauerauftrag zu überweisen.
Geraten die Erziehungsberechtigten mit ihren Zahlungen in Verzug, kann das betreffende Kind nach Abmahnung vom weiteren Besuch der Betreuung ausgeschlossen werden.
Pflichtanwesenheitstage
Das Kind hat in der Betreuung eine Mindestanwesenheitspflicht von 15 Tagen im Monat. Bei Fehltagen (Krankheitstageausgenommen) ist das Kind zu entschuldigen. Wird diese Zahl an Pflichttagen nicht erfüllt, behält sich dasJugendzentrum Stöckheim e.V. das Recht vor, den Vertrag mit Ablauf des Folgemonats aufzukündigen.
Vertragsdauer, Abmeldung, Kündigung
Der Betreuungsvertrag wird in der Regel für vier Jahre (1. bis 4. Klasse Grundschule) geschlossen.
Der Vertrag ist für ein Jahr verbindlich und verlängert sich automatisch für ein weiteres Jahr bis zur vierten Klasse der Grundschule, sofern das Kind nicht zum neuen Schuljahresbeginn abgemeldet wird. In begründeten Fällen (z.B. Umzug) ist eine Abmeldung zum Monatsende möglich.
Das Jugendzentrum Stöckheim e.V. kann den Betreuungsvertrag aus wichtigem Grund ebenfalls kündigen (z.B. Randale, Nichterfüllen des Vertrages, säumige Zahlungen usw.).
Am Ende der 4. Klasse muss der Vertrag von den Erziehungsberechtigten entweder fristgemäß zum Ende des Schuljahres (Monatsende) oder zum Ende der Sommerferien – Betreuungszeit (Monatsende) gekündigt werden.